NewsFAQ Verschiebung Frühjahrskongress 2020

Häufig gestellte Fragen zur Verschiebung des Frühjahrkongresses auf 2021

 

Wieso kann der 5. Frühjahrskongress vom 27. – 29. Mai 2020 nicht wie geplant stattfinden?
Aufgrund der aktuellen Situation rund um das Coronavirus hat die Schweizerischen Gesellschaft für Allgemeine Innere Medizin (SGAIM) entschieden, den Frühjahrskongress um ein Jahr zu verschieben.


Wird der Kongress verschoben bzw. nachgeholt?

Der Frühjahrskongress mit dem Thema «Precision & uncertainty» wurde verschoben. Er wird neu vom 19. – 21. Mai 2021 im Congress Center Basel stattfinden. Bitte reservieren Sie gleich die neuen Kongressdaten.


Erhalte ich eine Rückerstattung der bereits bezahlten Kongressgebühr?
Die bereits bezahlten Teilnahmegebühren werden vollumfänglich rückerstattet. Die Rückerstattung erfolgt mit derselben Zahlungsmethode, mit der die Registrierungsgebühr bezahlt wurde:
- Teilnehmer, die ihre Teilnahmegebühr per Kreditkarte bezahlt haben, erhalten automatisch die Rückerstattung auf dieselbe Kreditkarte.
- Teilnehmer, die die Teilnahmegebühr per Überweisung bezahlt haben, werden gebeten, die Kontoinformationen über diesen Link zu senden. Bitte keine Bankdaten per E-Mail versenden.
Alle Rückerstattungen werden bis Ende Juli 2020 erfolgen.


Gilt meine Registrierung auch für das Verschiebungsdatum im 2021?
Dies ist aus organisatorischen Gründen nicht möglich. Bitte melden Sie sich im Januar 2021 neu für den Frühjahrskongress 2021 an.


Wie kann ich die erforderlichen Credits für meine Fort-/Weiterbildung jetzt noch erreichen?
Die Covid-19 Pandemie verunmöglicht 2020 die Durchführung von vielen Kongressen, Fortbildungsveranstaltungen und Kursen. Die meisten Ärztinnen und Ärzte sind 2020 nicht in der Lage ihrer Fortbildungspflicht vollständig nachzukommen – auch wenn für das Fortbildungsdiplom jeweils eine 3-jährigen Fortbildungsperiode zur Verfügung steht. Die Geschäftsleitung des SIWF hat deshalb entschieden, die für das Jahr 2020 geforderten 50 Credits auf 25 Credits zu halbieren. Mehr Informationen liefern die FAQs des SIWF.


Ich möchte den Facharzttitel AIM beantragen und es fehlt mir nur noch der Nachweis eines Weiter- bzw. Fortbildungskurses in Allgemeiner Innerer Medizin / Hausarztmedizin im Umfang von 24 Credits. Ich habe geplant, diese mit dem Besuch des SGAIM-Kongresses nachzuweisen. Was soll ich nun tun?
Aufgrund der aktuellen COVID-19-Pandemie ist es nicht möglich, an nationalen und internationalen, von der SGAIM anerkannten Weiter- bzw. Fortbildungskursen in Allgemeiner Innerer Medizin/Hausarztmedizin teilzunehmen. Angehende Fachärztinnen und Fachärzte AIM können die entsprechenden Vorgabe des Weiterbildungsprogramms somit nicht erfüllen. Die Geschäftsleitung des SIWF hat deshalb entschieden, die für das Jahr 2020 geforderten 50 Credits auf 25 Credits zu halbieren. Mehr Informationen liefern die FAQs des SIWF.

Fallen Spesen an für die Annullierung der Hotelreservation?
Wir empfehlen, unverzüglich die Stornierungsbedingungen bei Ihrem bereits gebuchten Hotel zu prüfen. Viele Buchungsportale ermöglichen die Stornierung bis zum Tag der Anreise.
Sollten Kosten anfallen, dann empfehlen wir Ihnen, Ihre private Reiserücktrittsversicherung zu kontaktieren, wenn Sie eine abgeschlossen haben.


Ich habe ein Abstract für den Frühjahrskongress 2020 eingereicht. Kann ich dieses noch einmal für das Verschiebungsdatum einreichen?
Ja, wenn das Abstract nach wie vor den Einreichebedingungen entspricht. Abstracts für den Frühjahrskongress 2021 können ab Dezember 2020 bis Ende Januar 2021 eingereicht werden.

 

Sie haben weitere Fragen? Melden Sie sich bei congres@STOP-SPAM.sgaim.ch