Ambulante Qualitätsaktivitäten sichtbar machen

Ärztinnen und Ärzte im ambulanten Bereich müssen spätestens ab 2022 Qualitätsaktivitäten umsetzen und transparent ausweisen. Die Qualitätskommission der SGAIM und Vertreter von mfe haben im Rahmen eines Pilotprojektes von FMH und Versicherern vier Qualitätsmassnahmen ausgearbeitet, die bereits 2020 versuchsweise umgesetzt und ausgewiesen werden.
Qualitätsaktivitäten sollen gegenüber der Öffentlichkeit, der Politik und den Versicherern sichtbar gemacht werden. So will es das Schweizer Parlament: Mit der Revision des Krankenversicherungsgesetzes KVG zur Stärkung von Qualität und Wirtschaftlichkeit wurde beschlossen, dass ab 2022 alle Ärztinnen und Ärzte verpflichtet sind, sich an Qualitätsentwicklungsmassnahmen und -messungen zu beteiligen, welche die Verbände der Leistungserbringer und derjenigen der Versicherer 2021 in Qualitätsverträgen vereinbaren.
Im Rahmen des Pilotprojekts zur Förderung von Qualität und Transparenz im ambulanten Sektor haben die SGAIM und mfe gemeinsam mit der FMH und den Versicherern vier Qualitätsaktivitäten für die Allgemeine Innere Medizin (AIM) vereinbart. Dabei setzen sich die Leistungserbringer dafür ein, dass diese obligatorischen Qualitätsaktivitäten praktikabel sind, in die bis her geleistete Qualitätsarbeit integriert werden und einen grösstmöglichen Nutzen für die Patientinnen und Patienten haben.
Den gesamten Artikel können Sie dem beigefügten PDF entnehmen.
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