Die SGAIM unterstützt die korrekte und sachgerechte Abgeltung von ambulanten Leistungen. Ebenso setzt sie sich seit Einführung des Fallpauschalensystems intensiv für eine leistungsgerechte Vergütung der stationären Grundversorgung ein.
Die SGAIM unterstützt die korrekte und sachgerechte Abgeltung von ambulanten Leistungen. Ebenso setzt sie sich seit Einführung des Fallpauschalensystems intensiv für eine leistungsgerechte Vergütung der stationären Grundversorgung ein.


Der Verband mfe Haus- und Kinderärzte Schweiz setzt sich dafür ein, dass ambulante Leistungen der AIM korrekt und sachgerecht abgegolten werden. Die SGAIM unterstützt den Verband in seinem Bestreben. Aktuell erfolgt die Abrechnung mit dem Tarif TARDOC. Die Tarifpartner verhandeln diesen Tarif direkt. Ausserdem nutzen Ärztinnen und Ärtze weitere Tarife. Dazu zählen die Analyseliste (AL) sowie die Mittel- und Gegenständeliste (MiGeL). Sie sind Amtstarife, das Bundesamt für Gesundheit erarbeitet sie. Es muss die Amtstarfie sowie TARMED genehmigen. Die SGAIM unterstützt die Einführung des neuen kohärenten Tarifsystems (TARDOC und ambulante Fallpauschalen resp. LKAAT).

Im stationären Bereich erfolgt die Abrechnung mit dem Fallpauschalensystem. Die SwissDRG AG ist verantwortlich für das Einführen, Weiterentwickeln und Pflegen der stationären Tarifstrukturen. Sie ist eine gemeinsame Institution der Leistungserbringer, der Versicherer und der Kantone im schweizerischen Gesundheitssystem. Die SwissDRG AG aktualisiert das SwissDRG-Tarifsystem jedes Jahr zum Jahresbeginn.

Die Tarifkommission engagiert sich für die leistungsgerechte Abbildung der stationären Grundversorgung. Dies geschieht hauptsächlich durch drei Aktivitäten: Sie führt Datenanalysen durch, zeigt Problemherde der Untervergütung auf und reicht Anträge ins Antragsverfahren von SwissDRG ein. Die Tarifkommission besteht hauptsächlich aus Kader- und Chefärztinnen und -ärzten der AIM mit besonderem Interesse am DRG-System. Die Tarifbeauftragte unterstützt das Gremium. Sie führt Datenbankanalysen, Kalkulationen und Simulationen durch und bereitet darauf basierend Anträge vor.

Die SGAIM beteiligt sich aktiv an den jährlichen Antragsverfahren. Sie will erreichen, dass das internistische Patientengut leistungsgerecht abgebildet wird. Der Fokus der SGAIM liegt insbesondere auf einer korrekten Abbildung des multimorbiden Patientenguts. Bisherige SwissDRG-Anträge der SGAIM finden Sie auf der Website swissdrg.org.
Kontaktieren Sie die Tarifbeauftragte, und teilen Sie eine berechtigte Ansprechperson mit.
Erhalten Sie Ihr Login für das SGAIM-Datenportal.
Laden Sie jährlich die anonymisierten BFS- und Kostendaten Ihres Spitals hoch.
Seit dem Jahr 2015 wertet die SGAIM SwissDRG-Austrittdaten von beteiligten Spitälern aus. Diese Auswertungen bilden die Basis, damit die SGAIM breit abgestützt Anträge bei der SwissDRG AG stellen kann. Ziel ist die korrekte Abbildung von Patientinnen und Patienten der stationären Grundversorgung und insbesondere multimorbider Patientinnen und Patienten. Spitäler unterstützen die Datensammlung der SGAIM, indem sie ihre anonymisierten SwissDRG-Daten (BFS-Datensätze und Kostendatensätze) teilen. Die Datensammlung ermöglicht es, umfassende Auswertungen zu machen und Auffälligkeiten zu detektieren, die mit Informationen einzelner Spitäler so nicht möglich wären. Das Hochladen erfolgt über die sichere Datenplattform der eonum AG. Sie fasst alle Daten in einer grossen fusionierten Datei zusammen. Für unbefugte oder externe Personen sind sie zu keiner Zeit zugänglich.
Die SGAIM wertet die Informationen auf der Ebene der Gesamtdaten aus. Das heisst inbesondere je DRG, Diagnosen sowie Rückmeldungen aus den Kliniken, vorwiegend der medizinischen Partition. Ziel ist es, die Abbildung der DRGs auf deren medizinische Homogenität und Sachgerechtigkeit aus Sicht der stationären Grundversorgung zu überprüfen. Ebenso will die Analyse defizitäre Konstellationen detektieren und daraus Optimierungsansätze ableiten. Basierend darauf stellt die SGAIM Anträge im Rahmen des SwissDRG-Antragsverfahrens.
In der stationären Rehabilitation ist die Tarifstruktur STReha der SwissDRG AG im Einsatz. Seit dem 1. Januar 2022 erfolgt die Abrechnung mit RCG-Fallpauschalen. Dabei sind die Rehabilitationen auf folgende Fachgebiete aufgeteilt:
Rehabilitation für Kinder und Jugendliche
Muskuloskelettale Rehabilitation
Neurologische Rehabilitation
Pulmonale Rehabilitation
Internistische oder onkologische Rehabilitation
Psychosomatische Rehabilitation
Geriatrische Rehabilitation
Kardiale Rehabilitation
Die SGAIM betreut eine Arbeitsgruppe der internistischen Rehabilitation.
Interessieren Sie, darin mitzuarbeiten? Melden Sie sich bei der DRG-Beauftragten.
Die Qualität der medizinischen Versorgung steht in direktem Zusammenhang mit SwissDRG. Der Datensatz des Bundesamts für Statistik (BFS) mit seinen Daten der medizinischen Kodierung dient als zentrale Grundlage für zahlreiche Qualitätsstatistiken. Dies liegt insbesondere daran, dass der BFS-Datensatz die medizinischen Angaben einheitlich und schweizweit erfasst.
Die SGAIM überwacht mit diesem Datensatz verschiedene Qualitätssicherungsmassnahmen. Dazu gehören unter anderem Mindestfallzahlen, Outcome-Messungen und Zertifizierungen. Diese Instrumente tragen dazu bei, die Behandlungsqualität kontinuierlich zu überprüfen. Sie ermöglichen es, sicherzustellen, dass das SwissDRG-System nicht nur ökonomische Effizienz, sondern auch eine hochwertige Patientenversorgung fördert.
Nutzen Sie die nachfolgende Linksammlung, um zu zusätzlichen
Informationen rund um die Tarifsysteme zu gelangen.
Sie erreichen uns telefonisch Montag bis Donnerstag von 9 bis 12 Uhr und von 13.30 bis 16 Uhr
sowie freitags von 9 bis 12 Uhr. Gerne können Sie uns auch jederzeit eine E-Mail schreiben.