In anerkannten Weiterbildungsstätten, als Praxisassistenz und während Rotationsstellen in Fachgebieten ausserhalb der AIM sammeln Sie als Assistenzärztin oder Assistenzarzt wertvolle klinische Erfahrung.
In anerkannten Weiterbildungsstätten, als Praxisassistenz und während Rotationsstellen in Fachgebieten ausserhalb der AIM sammeln Sie als Assistenzärztin oder Assistenzarzt wertvolle klinische Erfahrung.

Das SIWF-Register enthält die Übersicht aller zertifizierten Weiterbildungsstätten.
Sie können es nach verschiedenen Kritierien durchsuchen.
Als Fachgesellschaft engagieren wir uns für die Qualität der Weiterbildung – die Vergabe konkreter Stellen liegt jedoch bei den Weiterbildungsstätten selbst. Für offene Positionen wenden Sie sich direkt an die Klinik oder Praxis Ihrer Wahl, an das SIWF-Register, an die FMH-Jobplattform oder an das Praxisassistenz-Curriculum Ihres Kantons.
Insbesondere als angehende Hausärztin oder angehender Hausarzt sind sechs- bis zwölfmonatige Rotationsstellen in Fachgebieten ausserhalb der AIM wertvoll.
Die SGAIM anerkennt die klinische Weiterbildung bis zu einem Jahr pro Disziplin für folgende Fachgebiete:
Ebenso können Sie sich Palliativmedizin bis zu einem Jahr gemäss Programm «Palliativmedizin» anrechnen lassen. Insgesamt lassen sich zwei Jahre Weiterbildung in nicht-allgemein-internistischen Fachgebieten anrechnen, solange Sie diese an einer für die entsprechende Disziplin anerkannten Weiterbildungsstätte absolvieren.
Wissenschaftliche Tätigkeiten werden innerhalb der Höchstdauer pro Disziplin berücksichtigt. Eine MD/PhD-Ausbildung kann Ihnen für maximal sechs Monate angerechnet werden. Ebenso können Sie eine wissenschaftliche Tätigkeit im medizinischen Bereich (einschliesslich Biomedizin) auf vorherige Anfrage bei der Titelkommission bis zu sechs Monate an Ihre Aufbauweiterbildung anrechnen lassen. Das Gleiche gilt für eine ärztliche Tätigkeit im Rahmen der Schweizer Armee, des Schweizerischen Katastrophenhilfekorps, von Missionen des Roten Kreuzes, von Médecins sans Frontières oder ähnlichen Hilfsorganisationen unter ärztlicher Leitung (Art. 35 WBO).
Senden Sie Ihre Anfrage an die Geschäftsstelle des SIWF: info@siwf.ch.
Sammeln Sie praktische Erfahrung im hausärztlichen Alltag und in der ambulanten Versorgung. Dies ist vor allem für angehende Hausärztinnen und Hausärzte besonders wertvoll. Auch Spitalinternistinnen und -internisten profitieren vom tiefgreifenden Einblick in eine Hausarztpraxis.

Im Weiterbildungsprogramm AIM absolvieren Sie mindestens sechs Monate in der ambulanten AIM, vorzugsweise in einer Praxisassistenz. Die anrechenbare ambulante Zeit beträgt je nach Kategorie der Weiterbildungsstätte (I–V) bis zu 2,5 Jahre. Die entsprechenden Kriterien finden Sie im Weiterbildungsprogramm AIM.

Eine Praxisassistenz eignet sich besonders für die zweite Hälfte Ihrer Weiterbildung. Sie erfolgt in Voll- oder Teilzeit: sechs Monate zu 100 Prozent oder zwölf Monate zu 50 Prozent.
Absolvieren Sie Ihre Praxisassistenz in einer Haus- oder Kinderarztpraxis. Eine Tätigkeit in der Pädiatrie unterstützt eine spätere Hausarztlaufbahn. Je nach Anerkennung der Praxis zählt die absolvierte Zeit als ambulante AIM oder als Fremdjahr Pädiatrie.
Viele Lehrärztinnen und Lehrärzte finanzieren die Praxisassistenz selbst. Dies trifft häufig in Wintersportgebieten mit saisonalen Schwankungen und bei Praxisassistentinnen und Praxisassistenten mit fortgeschrittener Weiterbildung zu. Der Lohn wird individuell vereinbart.
Die Stiftung zur Förderung der Weiterbildung in Hausarztmedizin WHM stellt schweizweit verschiedene Finanzierungsmodelle bereit. Die Lehrärztin oder der Lehrarzt beteiligt sich am Lohn.
Alle Schweizer Kantone unterstützen die hausärztliche Grundversorgung und fördern ausgewählte Praxisassistenzen. Eine Übersicht der kantonalen Programme finden Sie hier.

Je nach Finanzierung vermitteln die Stiftung WHM oder die kantonalen operativen Koordinatoren die Praxisassistenzen. Auch die Institute für Hausarztmedizin der Universitäten unterstützen bei der Vermittlung von Praxisassistenzstellen (Bern: BIHAM, Zürich: IHAMZ, Basel: IHAMB, Lausanne: IUMF, Genf: UMPR). Weitere Informationen zur Praxisassistenz und zur Suche nach einer Lehrpraxis finden Sie hier. Das SIWF stellt zudem ein Lehrärzte-Register bereit.
Sind Sie Hausärztin oder Hausarzt und möchten Ihr Wissen als Lehrärztin oder Lehrarzt weitergeben? Um Ihre Praxis als Lehrstätte anzuerkennen und Assistenzärztinnen und Assistenzärzte weiterzubilden, absolvieren Sie einen WHM-Lehrärztekurs.
Sie erreichen uns telefonisch Montag bis Donnerstag von 9 bis 12 Uhr und von 13.30 bis 16 Uhr
sowie freitags von 9 bis 12 Uhr. Gerne können Sie uns auch jederzeit eine E-Mail schreiben.