Die Fortbildung muss dem Erhalt sowie der Aktualisierung des medizinischen Wissens dienen

Das Fortbildungsprogramm für die Allgemeine Innere Medizin (AIM) ist in den vergangenen Monaten aktualisiert worden. Die überarbeitete Version tritt am 1. Juni 2019 in Kraft. Donato Tronnolone hat als Präsident der Fortbildungskommission der SGAIM und Mitglied des Vorstandes die Revision wesentlich mitgeprägt. Er erklärt in diesem Interview die wichtigsten Änderungen und die Stossrichtung des neuen Programmes.
Das bisherige Fortbildungsprogramm ist noch gar nicht so alt. Es gilt seit 2014 und ist das erste «gemeinsame» Programm, seit die beiden Facharzttitel Allgemeine Medizin und Innere Medizin zusammengeführt worden sind. Welche Erfahrungen wurden damit gemacht?
Es hat sich gezeigt, dass sich das bisherige Fortbildungsprogramm grundsätzlich bewährt hat und nur kleinere Anpassungen notwendig waren. Die Unterschiede zwischen den früher getrennten Programmen der Allgemeinen und der Inneren Medizin sind heute praktisch kein Thema mehr. Die entsprechenden Anliegen sind im bestehenden Programm gut integriert worden. Die SGAIM schreibt die Qualität in der Fortbildung sehr gross. Das beinhaltet auch eigene Bemühungen, sich ständig zu verbessern. Deshalb wird das Fortbildungsprogramm selbst regelmässig einer umfassenden Analyse unterzogen.
Das Resultat dieser Analyse zeigt sich im revidierten Programm. Was ändert sich gegenüber der alten Version?
Die SGAIM hat hauptsächlich zwei Punkte geändert: Zum einen hat sie bei der Definition und der Anerkennung der Kernfortbildung Präzisierungen angebracht. Da eine Beurteilung nicht immer einfach ist, ob eine Fortbildung als allgemeininternistische Kernfortbildung einzustufen ist oder nicht, hat die SGAIM versucht, hier mehr Klarheit zu schaffen und eine sogenannte Negativ-Liste erstellt. Zum anderen hat sie geregelt, mit welchen Konsequenzen Ärztinnen und Ärzte rechnen müssen, die ihre Fortbildungspflicht nicht wahrnehmen. Zudem sind ein paar weitere Details angepasst worden. Die Fortbildungskommission resp. der Vorstand der SGAIM haben im Rahmen der Revision grundsätzlich bekräftigt, die Vorschriften für die Inhalte weiterhin möglichst breit zu halten. Ärztinnen und Ärzte sollen in erster Linie diejenigen Fortbildungen besuchen, die sie interessieren und die sie für ihre aktuelle Berufstätigkeit benötigen.
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