Tarifentwicklung gemeinsam gestalten – Spitalambulatorien besonders gefragt
Die SGAIM engagiert sich gemeinsam mit mfe Haus- und Kinderärzte Schweiz für eine sachgerechte Abbildung der Allgemeinen Inneren Medizin im ambulanten Tarifsystem. Damit die Erfahrungen aus dem klinischen Alltag in die Weiterentwicklung der Tarife einfliessen, sind die Rückmeldungen der Mitglieder entscheidend. Insbesondere Ärztinnen und Ärzte in Spitalambulatorien sind aufgerufen, konkrete Verbesserungsvorschläge einzubringen.
Die kontinuierliche Weiterentwicklung des ambulanten Tarifsystems ist von zentraler Bedeutung, damit die Leistungen der Allgemeinen Inneren Medizin angemessen vergütet werden. Die SGAIM setzt sich deshalb gemeinsam mit mfe Haus- und Kinderärzte Schweiz dafür ein, bestehende Tariflücken zu schliessen und problematische Tarifinterpretationen zu korrigieren. Erste wichtige Anliegen wurden bereits aufgenommen. Dazu gehören insbesondere die Limitationen bei Leistungen in Abwesenheit – etwa bei administrativen und koordinativen Tätigkeiten («Büroarbeit») –, die fehlende Beratungsleistung im spitalambulanten Bereich sowie die Begrenzung der Konsultationsdauer auf 20 Minuten bei erhöhtem Aufwand.
Weitere Herausforderungen sollen nun systematisch identifiziert und in die Tarifentwicklung eingebracht werden. Dafür ist die SGAIM auf konkrete Rückmeldungen aus der Praxis angewiesen.
Spitalambulatorien: Verbesserungsvorschläge aktiv einbringen
Besonders die Kolleginnen und Kollegen in den Spitalambulatorien sind eingeladen, tarifarische Lücken und Schwierigkeiten bei der Tarifanwendung zu melden. Die SGAIM empfiehlt, entsprechende Anliegen frühzeitig mit den Tarifverantwortlichen des eigenen Spitals zu besprechen und konkrete Änderungsanträge anzustossen. Für die Einreichung bestehen unterschiedliche Wege: Spitäler reichen ihre Anträge über H+ bei der Organisation ambulante Arzttarife (OAAT) ein. Fachärztliche Anliegen bringt die SGAIM gemeinsam mit mfe über die FMH in den Tarifentwicklungsprozess ein.
Antragsfristen frühzeitig berücksichtigen
Das reguläre Antragsfenster der OAAT für die Tarifentwicklung ist jeweils vom 1. Februar bis 30. April geöffnet. Da die Anträge vorgängig geprüft und aufbereitet werden müssen, empfiehlt die SGAIM, Verbesserungsvorschläge möglichst frühzeitig einzubringen. Zu beachten ist zudem der zeitliche Vorlauf bis zur Umsetzung genehmigter Tarifänderungen: Im Frühjahr 2027 werden bereits Anträge für das Tarifjahr 2029 eingereicht. Anträge zur Tarifanwendung können hingegen fortlaufend gestellt werden.
Gemeinsam für eine sachgerechte Tarifierung
Die SGAIM ruft ihre Mitglieder dazu auf, ihre Erfahrungen und ihr Fachwissen aktiv in die Tarifentwicklung einzubringen. Nur wenn tarifarische Probleme aus dem klinischen Alltag frühzeitig erkannt und konkret benannt werden, können gezielte Verbesserungen angestossen werden.
Gestalten Sie die Tarifentwicklung mit – damit die Leistungen der Allgemeinen Inneren Medizin im ambulanten Tarifsystem sachgerecht abgebildet und vergütet werden.
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