Qualitätsindikatoren - 2 Min. Lesezeit

Wie Qualitäts­indikatoren umgesetzt werden können

Die Qualitätskommission der SGAIM hat mit der Publikation von zwölf Qualitätsindikatoren für den ambulanten und stationären Bereich 2022 den Preis der Schweizerischen Akademie für Qualität in der Medizin SAQM «Innovation Qualité» gewonnen und setzt neue Standards. Wie setzt sich die Kommission für die Bedürfnisse der Kolleginnen und Kollegen in der Praxis und im Spital ein und welche Erfahrungen wurden gewonnen? Dies erfahren Sie hier.

Nach der Publikation der sechs Qualitätsindikatoren für die stationäre und ambulante Medizin 2021 wurde die Umsetzung in der klinischen Praxis in verschiedenen Veranstaltungen und Workshops diskutiert. Was ist ein Qualitätsverbesserungszyklus? Wie kann er auf Praxisebene umgesetzt werden? Warum ist er wichtig? Wie können wir eine Verbesserung messen? Hilfsmittel und die Beschreibung eines PDCA-Zyklus können auf der Webseite der SGAIM heruntergeladen werden [2]. Verschiedene erfolg reiche Umset zungen in der Praxis wurden bereits publiziert und sind Anwendungsbeispiele.

Viele Kolleginnen und Kollegen kämpfen jedoch im Alltag mit anderen Problemen: Qualifiziertes Personal (bspw. MPAs) fehlt, die Nachfolge nach der Pensionierung ist nicht geregelt, zu wenige Hausärztinnen und Hausärzte versorgen immer mehr multimorbide Patientinnen und Patienten, Medikamente sind nicht verfügbar (bspw. Digoxin, Methadon, Antibiotika). Wer mit solchen Problemen kämpft, für den sind Qualitätsverbesserungs massnahmen und die Diskussion zu PDCA Zyklen theoretisch und wenig relevant im Alltag. Zudem gilt es, die zunehmende Administration um jeden Preis zu verhindern. Viele Ärztinnen und Ärzte vor allem im Spital verbringen ohnehin den Grossteil ihrer Zeit am Computer.

Zu einem wahren Schub an Administration führten bereits Massnahmen, die vor Jahren im Rahmen der KVG-Revision eingeführt wurden. Bestandteile neben der Überprüfung der Wirtschaftlichkeit und Zweckmässigkeit waren auch die Verpflichtung zur Qualitätssicherung. Diese und weitere Regulierungen führten zu einer kontinuierlichen Zunahme der Administration und Dokumentationspflicht insbesondere auch bei Lehrpraxen. Heute verbringen Hausärztinnen und Hausärzte rund einen Tag pro Woche für administrative Leistungen, hauptsächlich für Dokumentation sowie Kommunikation mit Versicherungen. Einigen sich die Leistungserbringer und die Versicherungen nicht, kann der Bundesrat eingreifen, was er in den letzten Jahren mehrfach auch getan hat. In der Regel waren diese Eingriffe immer zu Ungunsten für die Leistungserbringer.

Den gesamten Artikel können Sie dem beigefügten PDF entnehmen.

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