Beantragen Sie einen reduzierten Mitgliederbeitrag

Arbeiten Sie neu in einem reduzierten Pensum, sind Sie krankheitsbedingt nicht berufstätig oder wurden Sie pensioniert? Beantragen Sie eine vergünstigte SGAIM Mitgliedschaft.

Ihre GLN-Nummer finden Sie im MedReg-Register.
Bitte geben Sie eine private Telefonnummer an.
Bitte geben Sie eine private E-Mail-Adresse an.

Befinden Sie sich in Weiterbildung, hängen Sie bitte zwingend einen vollständigen Screenshot der Rubrik «Anstellungen & Zeugnisse» aus Ihrem e-Logbuch sowie Ihren gültigen Weiterbildungsvertrag hoch.

Bitte beachten Sie: Sie müssen die anrechenbare Weiterbildung gemäss Art. 28 WBO derzeit absolvieren.


Bei einem Teilzeitpensum reichen Sie Ihren Arbeitsvertrag oder Ihre reduzierte FMH Mitgliedschaftsrechnung ein.

Arbeiten Sie krankheitsbedingt reduziert oder nicht, begründen Sie dies bitte im Feld «Bemerkungen».


Registrierte Mitglieder der Swiss Young Internists (SYI) oder Junge Haus- und KinderärztInnen Schweiz (JHaS) bezahlen bis zu einem Jahr nach Erhalt des Facharzttitels für Allgemeine Innere Medizin keinen SGAIM-Mitgliederbeitrag. Die JHaS-Mitgliedschaft ist unbedingt zu belegen

FAQ

Kann ich eine Vergünstigung beantragen, wenn ich Teilzeit arbeite?

Arbeiten Sie 50 Prozent oder weniger, bezahlen Sie für Ihre Mitgliedschaft den reduzierten Mitgliederbeitrag von 184 Franken. Melden Sie uns Ihre Pensumsreduktion via Mutationsformular und laden Sie einen Nachweis Ihres Arbeitgebers mit Angabe des Anstellungsgrades (Vertrag oder Bestätigungsschreiben) ein. 

Sind Sie selbstständig tätig, senden Sie uns die Bestätigung, dass Ihnen die FMH bereits einen reduzierten Mitgliederbeitrag gewährt.

Sie müssen den Nachweis alle drei Jahre neu einreichen.

Kann ich eine Vergünstigung beantragen, wenn ich in Weiterbildung bin?

Befinden Sie sich auf dem Weg zum Facharzttitel, können Sie einen reduzierten Mitgliederbeitrag von 184 Franken pro Jahr beantragen. Dazu laden Sie einen Sceenshot der Rubrik «Anstellungen & Zeugnisse» aus Ihrem e-Logbuch sowie Ihren gültigen Weiterbildungsvertrag hoch. 

Bitte beachten Sie, dass Ihnen die Vergünstigung nur gewährt wird, wenn Sie aktuell eine anrechenbare Weiterbildung gemäss Art. 28 WBO absolvieren.

Kann ich eine Vergünstigung beantragen, wenn ich Mitglied bei SYI oder JHaS bin?

Als Mitglied von SYI oder JHaS ist für Sie die SGAIM-Mitgliedschaft kostenlos. Dies gilt bis zu einem Jahr nach Erlangen Ihres Facharzttitels. 

Registrierte Mitglieder der Swiss Young Internists (SYI) oder Junge Haus- und KinderärztInnen Schweiz (JHaS) bezahlen bis zu einem Jahr nach Erhalt des Facharzttitels für Allgemeine Innere Medizin keinen SGAIM-Mitgliederbeitrag.
Die JHaS-Mitgliedschaft ist unbedingt zu belegen (Datei-Upload)

Kontakt

Haben Sie Fragen 
zur Mitgliedschaft?

Sie erreichen uns telefonisch Montag bis Donnerstag von 9 bis 12 Uhr und von 13.30 bis 16 Uhr
sowie freitags von 9 bis 12 Uhr. Gerne können Sie uns auch jederzeit eine E-Mail schreiben.

Unser Team hilft 
Ihnen gerne weiter.