WeiterbildungPraxisassistenz

Praxisassistenz

 

Für angehende Hausärztinnen und Hausärzte ist es empfehlenswert, eine Praxisassistenz zu absolvieren, um Erfahrungen im Hausarztalltag und der ambulanten Patientenversorgung zu sammeln. Vor diesem Hintergrund profitieren auch angehende Spitalinternistinnen und Spitalinternisten von einer Praxisassistenz im Verlauf der Weiterbildung.

 

Dauer der Praxisassistenz

 

Im Weiterbildungsprogramm AIM werden mindestens sechs Monate ambulante Allgemeine Innere Medizin, vorzugsweise in Form einer Praxisassistenz, gefordert. Je nach Kategorie der Weiterbildungsstätte (I-V) können bis maximal 2.5 Jahre ambulante Allgemeine Innere Medizin angerechnet werden. Kriterien für die maximale Anrechnungsdauer je nach Kategorie der Weiterbildungsstätten (universitäre Polikliniken bis Arztpraxis) finden Sie im Weiterbildungsprogramm AIM, Ziffer  5.2.

Vor allem die zweite Hälfte der Weiterbildungszeit eignet sich für eine Praxisassistenz, sie kann jedoch zu jedem Zeitpunkt durchgeführt werden. Die Praxisassistenz kann in Voll- oder Teilzeit absolviert werden (sechs Monate 100% oder z.B. 12 Monate 50%).

Neben einer Hausarztpraxis kann die Praxisassistenz auch in einer Kinderarztpraxis absolviert werden, was mit Hinblick auf eine mögliche Hausarztlaufbahn sehr wertvoll sein kann. Je nach Weiterbildungsanerkennung der Praxis wird die absolvierte Zeit anschliessend als ambulante Allgemeine Innere Medizin oder als Fremdjahr Pädiatrie angerechnet.

Finanzierung

 

Zur Finanzierung einer Praxisassistenz existieren folgende Möglichkeiten:

 

  1. Viele Praxisassistenzen werden zu 100% durch die Lehrärztin oder den Lehrarzt selbst finanziert. Häufig ist dies in Wintersportgebieten mit saisonaler Arbeitsbelastung und bei Praxisassistentinnen oder Praxisassistenten mit bereits fortgeschrittener Weiterbildung der Fall. Der Lohn ist in diesem Fall verhandelbar.
  2. Die Stiftung zur Förderung der Weiterbildung in Hausarztmedizin WHM bietet verschiedene Finanzierungsmodelle für Praxisassistenzen in der gesamten Schweiz an. Dabei beteiligt sich der Lehrarzt oder die Lehrärztin finanziell am Lohn.
  3. Sämtliche Schweizer Kantone finanzieren zur Unterstützung der Grundversorgung eine gewisse Anzahl von Praxisassistenzen. Eine Übersicht über die verschiedenen kantonalen Praxisassistenz-Programme ist auf der Internetseite der Infoplattform Praxisassistenz der GDK (Schweizerische Konferenz der kantonalen Gesundheitsdirektorinnen und -direktoren) zu finden.

 

Vermittlung

 

Je nach Finanzierungsoption werden die Praxisassistenzen über die Stiftung WHM oder die kantonalen operativen Koordinatoren vermittelt. Auch die Institute für Hausarztmedizin der jeweiligen Universitäten sind bei der Vermittlung von Praxisassistenz-Stellen behilflich(Bern: BIHAM, Zürich: IHAMZ, Basel: IHAMB, Lausanne: IUMF, Genf: UMPR). Weitere Informationen bzgl. Absolvierung einer Praxisassistenz sowie der Suche nach einem Lehrpraktiker oder einer Lehrpraxis finden sie hier. Darüber hinaus biete das SIWF ein Lehrärzte-Register an. Für die Anerkennung als Lehrstätte durch das SIWF und damit die Weiterbildungsberechtigung von Assistenzärztinnen und Assistenzärzten  muss unter anderem ein Lehrärztekurs der Lehrärztekurs der WHM absolviert worden sein.