Häufige Fragen rund
um die Fortbildungen
Fortbildungsdiplom
Brauche ich ein Fortbildungsdiplom?
Alle Inhaberinnen und Inhaber eines eidgenössischen oder anerkannten ausländischen Weiterbildungstitels sind ungeachtet ihres Beschäftigungsgrades zur Fortbildung gemäss den Bestimmungen der Fortbildungsordnung (FBO) und zum Erwerb eines Fortbildungsdiploms verpflichtet, solange sie in der Schweiz eine ärztliche Tätigkeit ausüben (vgl. Art. 9 FBO).
Welche Vorteile hat ein Fortbildungsdiplom?
Mit einem Fortbildungsdiplom profitieren Sie von folgenden Vorteilen:
- Besitzstandpositionen nach TARMED dürfen Sie nur abrechnen, wenn der Nachweis der entsprechenden Fortbildung erbracht ist. Mit dem Fortbildungsdiplom werden alle Ihre Besitzstandpositionen automatisch für weitere drei Jahre validiert.
- Jedes Diplom wird automatisch im Ärzteregister www.doctorfmh.ch eingetragen. Gesundheitsämter, Krankenkassen und Gerichtsbehörden werden Sie nicht mehr mit Nachfragen belästigen.
- In einem allfälligen Haftpflichtfall kann der Fortbildungsnachweis für den Ausgang des Verfahrens eine entscheidende Rolle spielen. Mit dem Fortbildungsdiplom haben Sie Ihre Berufspflicht grundsätzlich erfüllt.
Wie bekomme ich ein Fortbildungsdiplom?
Sie erfassen Ihre Fortbildungen, welche Sie während drei Jahren absolviert haben, auf der Fortbildungsplattform des SIWF (www.myfmh.ch) und beantragen ein Diplom.
Wie lange ist ein Fortbildungsdiplom gültig?
Ein Fortbildungsdiplom ist drei Jahre gültig.
Muss ich das Fortbildungsdiplom jedes Jahr beantragen?
Nein, Sie beantragen das Fortbildungsdiplom alle drei Jahre.
Was kostet ein Fortbildungsdiplom?
Das Fortbildungsdiplom ist für SGAIM-Mitglieder kostenlos (siehe Ausführungsbestimmungen Fortbildungskontrolle, Art. 3). Nichtmitglieder bezahlen 400 CHF (inkl. MwSt 8.1%). Die Mitgliedschaft bei der FMH oder anderen Ärzteorganisationen führt zu keiner Reduktion der Diplomgebühr.
Wo finde ich meine alten Fortbildungsdiplome?
Alte Fortbildungsdiplome können Sie auf der Fortbildungsplattform des SIWF (www.myfmh.ch) herunterladen.
Ist mein ausländisches Fortbildungsdiplom in der Schweiz anerkannt?
Nein. Bestimmte ausländische Fortbildungen können jedoch in der Schweiz automatisch anerkannt sein (siehe FAQ «Sind Fortbildungen, die ich im Ausland besucht habe, in der Schweiz anerkannt?»)
Fortbildungspflicht
Wer ist fortbildungspflichtig und ab wann?
Gemäss Art. 9 der Fortbildungsordnung (FBO) sind alle Inhaberinnen und Inhaber eines eidgenössischen oder anerkannten ausländischen Weiterbildungstitels (auch «Praktische Ärztin / Praktischer Arzt») fortbildungspflichtig, solange sie in der Schweiz eine ärztliche Tätigkeit ausüben. Ärztinnen und Ärzte, welche hauptberuflich in Weiterbildung zu einem Facharzttitel oder Schwerpunkt stehen, sind nicht fortbildungspflichtig; dies gilt auch für Weiterzubildende, welche bereits einen Weiterbildungstitel besitzen.Der Beginn der Fortbildungspflicht ist wie folgt definiert:
- Bei erstmaligem Titelerwerb: am 1. Januar des Folgejahres
- Bei Erwerb eines zweiten oder weiteren Facharzttitels oder eines Schwerpunktes: unmittelbar nach Beendigung der Weiterbildung
- Bei erstmaliger Aufnahme einer eigenverantwortlichen ärztlichen Tätigkeit in der Schweiz: ab 1. Januar des Folgejahres
- Nach der Rückkehr von einem Auslandaufenthalt: unmittelbar nach Wiederaufnahme der ärztlichen Tätigkeit (vgl. auch FAQ Nr. 9).
Wie viele Credits muss ich nachweisen?
Pro Jahr müssen 50 Credits (= 50 Stunden) nachgewiesen werden.Eine Fortbildungsperiode umfasst jeweils 3 Jahre, in welcher 150 Credits nachgewiesen werden müssen. Innerhalb der Fortbildungsperiode kann beliebig mit den Credits jongliert werden, aber es können keine Credits in der neuen Fortbildungsperiode nachgeholt oder überschüssige Credits auf die neue Fortbildungsperiode übertragen werden.
Wann reduziert sich meine Fortbildungspflicht?
Eine Unterbrechung der ärztlichen Tätigkeit in der Schweiz von aufsummiert mindestens vier bis maximal 24 Monaten innerhalb einer Fortbildungsperiode berechtigt zur anteilsmässigen Reduktion der Fortbildungspflicht (Weiterbildung, Auslandaufenthalt, keine ärztliche Berufstätigkeit). Wer z.B. zwei Jahre im Ausland weilt oder für zwei Jahre seine ärztliche Berufstätigkeit unterbricht, kann allein mit 50 (statt 150) Credits ein Fortbildungsdiplom erwerben, welches dann wiederum für drei Jahre gültig ist.
Reduziert sich meine Fortbildungspflicht bei Teilzeitarbeit?
Nein. Denn ein Teilzeitpensum berechtigt nicht zu einer Reduktion der Fortbildungspflicht. Die Fortbildung dient der Qualitätssicherung und dem Erhalt Ihrer ärztlichen Kompetenz, die auch bei Teilzeitarbeit vollständig gewährleistet sein muss.
Brauche ich als pensionierte ÄrztIn weniger Fortbildungscredits?
- Einerseits nein. Wer berufstätig ist, muss die volle Fortbildungspflicht erfüllen. Teilzeit ist kein Grund zur Reduktion der Fortbildungspflicht.
- Andererseits ja. Eine Ärztin oder ein Arzt im Ruhestand ist «nicht berufstätig» und damit auch nicht mehr fortbildungspflichtig. Trotzdem dürfen auch nicht mehr berufstätige Ärztinnen und Ärzte bei Bedarf ein Fortbildungsdiplom erwerben und können pro Fortbildungsperiode eine Reduktion der Fortbildungspflicht für höchstens 24 Monate angeben (Grund: «keine ärztliche Berufstätigkeit»).
Verliere ich meinen Facharzttitel, wenn ich keine Fortbildungen absolviere?
Nein, die Fortbildung ist eine Berufspflicht, deren Nichteinhaltung die kantonalen Gesundheitsbehörden mit einem Verweis oder einer Busse bis 20'000 CHF ahnden können. Der Entzug eines Facharzttitels ist nicht möglich.
Was passiert, wenn ich zu wenig Fortbildungscredits habe?
Nach einer dreijährigen Fortbildungsperiode kann die fehlende Fortbildung im Folgejahr nicht nachgeholt werden. Auch das Übertragen von Credits auf eine nächste Fortbildungsperiode ist nicht möglich. Auf der Fortbildungsplattform können Sie aber, sobald Sie die geforderte Zahl Credits für drei Jahre erreicht haben (ohne Reduktionsgründe = 150 Credits), ein Diplom mit Gültigkeit für die nächsten drei Jahre beantragen.
Welche Nachteile habe ich, wenn ich kein Fortbildungsdiplom habe?
Ohne Fortbildungsdiplom nehmen Sie folgende Nachteile in Kauf:
- Bei einer Kontrolle müssen Sie die zuständigen kantonalen Aufsichtsbehörden davon überzeugen, dass Ihre geleistete Fortbildung dem üblichen Standard entspricht. Dasselbe gilt für ein allfälliges Haftpflichtverfahren.
- Ohne Eintrag eines Fortbildungsdiploms im Ärzteverzeichnis www.doctorfmh.ch müssten Sie die spezielle Fortbildung für Besitzstandleistungen in der Datenbank (www.myfmh.ch) bestätigen und mit geeigneten Unterlagen dokumentieren. Andernfalls können die Versicherer die Abgeltung von Besitzstandpositionen verweigern.
Anrechenbarkeit von Fortbildungen
Wo finde ich anerkannte Fortbildungen?
Fortbildungen, welche von der SGAIM als Kernfortbildung AIM akkreditiert worden sind, finden Sie im SGAIM-Verzeichnis auf der Website. Darüber hinaus gibt es Fortbildungen, welche automatisch als Kernfortbildung AIM anerkannt sind.Schliesslich können Credits der folgenden Organisationen als erweiterte Fortbildung angerechnet werden:
- Schweizerisches Institut für ärztliche Weiter- und Fortbildung (SIWF): Anerkennung von Fortbildungsveranstaltungen | SIWF
- Fachgesellschaft mit eigenem Facharzttitel oder Schwerpunkt
- Komplementärmedizinische Ärzteorganisationen – Assoziation Schweizer Ärztegesellschaften für Akupunktur und Chinesische Medizin (ASA)– Vereinigung anthroposophischer Ärzte in der Schweiz (VAOAS)– Schweizerische Verein homöopathischer Ärztinnen und Ärzte (SVHA)– Schweizerische Medizinische Gesellschaft für Phytotherapie (SMGP)
- kantonale Ärztegesellschaft
Wie kann ich meine Online-Fortbildungen anrechnen?
Jährlich können Sie Live-Stream-Fortbildungen bis zu 12 Kernfortbildungscredits AIM anrechnen lassen. Darüber hinausgehende Live-Stream-Fortbildungsstunden können bis zu 25 Stunden pro Jahr als erweiterte Fortbildung angerechnet werden.
Zusätzlich können Sie sich anerkannte E-Learnings und Zeitschriften (On-Demand, mit Lernnachweiskontrolle) pro Jahr bis höchstens 8 Kernfortbildungscredits anrechnen lassen. Auch hier können darüber hinausgehende Fortbildungsstunden als erweiterte Credits angerechnet werden. Anerkannte Live-Stream-Fortbildungen, E-Learnings und Zeitschriften finden Sie im SGAIM-Verzeichnis.
Sind Fortbildungen, die ich im Ausland besucht habe, in der Schweiz anerkannt?
Fortbildungsveranstaltungen, welche von der zuständigen Institution eines EU/EFTA-Mitgliedlandes Credits erhalten sowie Fortbildungsveranstaltungen von internationalen Fachgesellschaften der Allgemeinen oder Inneren Medizin, die den Anforderungen des Fortbildungsprogramms AIM entsprechen, sind automatisch auch in der Schweiz anerkannt (nur fachspezifische Veranstaltungen gelten als Kernfortbildung, 1 Credit pro Fortbildungsstunde, max. 8 Credits pro Tag, max. 4 Credits pro halben Tag).
Ist mein Kurs zur Erlangung eines Fähigkeitsausweises, eines Schwerpunktes oder eines Diploms als Fortbildung anerkannt?
Kurse, die zur Erlangung eines Fähigkeitsausweises, eines Schwerpunktes oder eines Diploms führen, sind der Weiterbildung zugeordnet und daher nicht als Kernfortbildung AIM anerkannt. Veranstaltungen, die von einer Fachgesellschaft (Facharzttitel oder Schwerpunkt), von einer kantonalen Ärztegesellschaft, von den komplementärmedizinischen Gesellschaften (ASA, VAOAS, SVHA, SMGP) oder vom SIWF Credits erhalten, sind als erweiterte Credits anrechenbar.
Wie kann ich Qualitätszirkel-Arbeit anrechnen?
Ihre Teilnahme in Qualitätszirkeln (QZ) anerkennt die SGAIM automatisch als Fortbildung an (1 Credit pro Stunde). Pro Jahr sind jedoch max. 8 Kernfortbildungscredits anrechenbar. Darüber hinaus gehende Stunden sind als erweiterte Credits anrechenbar. Die Funktion als Moderator eines QZ gibt keine zusätzlichen Credits.
Weshalb sind bestimmte Fortbildungen nur limitiert anrechenbar?
Die SGAIM will Fachärztinnen und Fachärzte motivieren, möglichst viele Themengebiete und Veranstaltungsarten aktiv zu besuchen und fachlich möglichst breit zu bleiben (siehe Merkblatt Limitationen).
Fortbildungskontrolle
Muss ich meine besuchten Fortbildungen belegen können?
Ja, nachweispflichtige strukturierte Fortbildungen müssen durch Teilnahmebestätigungen oder anderweitige Nachweise belegt werden können (150 Fortbildungsstunden während drei Jahren).
Wer kontrolliert meine Fortbildungen?
Die SGAIM führt Stichproben durch und kann Nachweise einfordern.
Wie lange muss ich Teilnahmebestätigungen aufbewahren?
Teilnahmebestätigungen oder anderweitige Nachweise sind mindestens während zehn Jahren aufzubewahren.
Benutzerfragen zur SIWF Fortbildungsplattform myFMH
Wer hilft bei Login-Problemen?
Die FMH unterstützt Sie bei Problemen mit dem Login auf www.myfmh.chmyfmh@fmh.ch 0041 31 359 12 59
Wie mache ich die Unterscheidung von Kernfortbildung und erweiterter Fortbildung?
Sie geben bei jeder einzelnen Fortbildungsaktivität auf der Fortbildungsplattform des SIWF jeweils ein Fachgebiet an, für welches diese anerkannt ist. Wenn Sie die Allgemeine Innere Medizin wählen, bewertet das System diese als Kernfortbildung AIM. Bei allen anderen Fachgebieten bzw. bei nicht-fachspezifischen Fortbildungen werden diese als erweiterte Fortbildung eingeordnet.
Wie muss ich Fortbildungen mit Limitationen erfassen?
Haben Sie Kernfortbildungen AIM absolviert, welche die Limitationen im Fortbildungsprogramm AIM übersteigen, so müssen Sie diese in Form von zwei verschiedenen Fortbildungsaktivitäten erfassen:
- Bis zur maximal anrechenbaren Anzahl Kernfortbildungscredits (Limitation) erfassen Sie die Fortbildung im Fachgebiet Allgemeine Innere Medizin.
- Weitere Fortbildungsstunden erfassen Sie als separate Fortbildungsaktivität im Fachgebiet «nicht-fachspezifische Fortbildung».
Muss ich die Teilnahmebestätigung auf der Fortbildungsplattform hochladen?
Die SGAIM empfiehlt, die Teilnahmebestätigungen auf der Fortbildungsplattform des SIWF hochzuladen.
Welche Fortbildungsperiode muss ich auswählen?
Die Fortbildungsperiode umfasst die drei Jahre, in denen Sie die Fortbildungsaktivitäten absolvieren und auf der Fortbildungsplattform des SIWF erfassen. Die Fortbildungsdiplome werden für die drei Folgejahre gültig ausgestellt.
Wie erfasse ich eine Reduktion meiner Fortbildungspflicht?
Auf der Fortbildungsplattform des SIWF erfassen Sie die Anzahl Monate ohne Fortbildungspflicht beim Diplomantrag in Schritt 3 «Reduktionsgründe». Dies führt zu einer Reduktion der verlangten Credits und wird im System automatisch anteilmässig vorgenommen.
Haben Sie Fragen zumFortbildungsprogramm?
Sie erreichen uns telefonisch Montag bis Donnerstag von 9 bis 12 Uhr und von 13.30 bis 16 Uhr
sowie freitags von 9 bis 12 Uhr. Gerne können Sie uns auch jederzeit eine E-Mail schreiben.