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COVID-19 und abgesagte Weiter- und Fortbildungsveranstaltungen
Wer sämtliche Bedingungen zum Erwerb des Facharzttitels bis Ende Juni 2021 erfüllt, ist vom Nachweis der 24 Credits gemäss Ziffer 2.4.4 des Weiterbildungsprogramms Allgemeine Innere Medizin befreit. So lautet die Praxis der Titelkommission Allgemeine Innere Medizin bezüglich der abgesagten Weiter- und Fortbildungsveranstaltungen. Mehr über die Notstandsregelung des SIWF erfahren Sie hier.
Eine Bedingung für die Verleihung des Facharzttitels Allgemeine Innere Medizin ist die Teilnahme an nationalen und internationalen, von der SGAIM anerkannten Weiter- bzw. Fortbildungskursen in Allgemeiner Innerer Medizin/Hausarztmedizin im Umfang von 24 Credits.
Seit dem 1. Januar 2016 sind ausschliesslich die folgenden Fortbildungskurse anerkannt:
Die Besuche dieser Kurse sind mit Teilnahmebestätigungen zu dokumentieren, welche dem Gesuch um Erteilung des Facharzttitels beim SIWF beizulegen sind. Das Absolvieren von Online-Kongressen ist nicht anerkannt.
Für Fort- und Weiterbildungskurse, die vor dem 31.12.2015 besucht worden sind, gelten folgende Regelungen:
Inhalt: Allgemeine Innere Medizin und/oder Hausarztmedizin
Umfang: 24 Credits (ganztägig, mind. 6 Credits/Stunden pro Tag)
Die Kurse müssen von der SGAM/SGIM/SGAIM akkreditiert worden sein. Nicht angerechnet werden technische Kurse (z.B. Sonographie, Rehakurse etc.). Wenn Sie nicht sicher sind, ob ein vor 2016 besuchter Kurs angerechnet wird, senden Sie die Teilnahmebestätigung per E-Mail an credits@ (nur für Kurse vor 2016!). sgaim.ch