FortbildungFortbildungsnachweisFAQ Fortbildung AIM

Häufig gestellte Fragen zur Fortbildung

(spezifisch für die AIM)

Fortbildungsdiplom

 

Ich habe meine Fortbildungsaktivitäten auf einer Liste erfasst.

Kann ich Ihnen diese per E-Mail senden, um einen Fortbildungsnachweis zu erhalten?

Nein. Die SGAIM stellt Fortbildungsdiplome bzw. -bestätigungen ausschliesslich über die elektronische Fortbildungsplattform www.myfmh.ch aus.

 

Stellen Sie das Fortbildungsdiplom auch nur für ein Jahr aus?
Nein. Das Fortbildungsprogramm Allgemeine Innere Medizin sieht vor, die Fortbildungsdiplome jeweils für eine Dreijahresperiode auszustellen.
Falls Sie während zwei angrenzenden Jahren in Weiterbildung oder in der Schweiz nicht ärztlich tätig waren (Auslandaufenthalt, Krankheit, Mutterschaft etc.), können Sie das Diplom für drei Jahre beantragen und für max. zwei Jahre die entsprechenden Reduktionsgründe angeben («Diplom beantragen», dritte Frage «Reduktionsgründe»). Dann wird die Anzahl der benötigten Credits automatisch entsprechend reduziert.

Erfassung auf der Fortbildungsplattform www.myfmh.ch

 

Muss ich alle besuchten Veranstaltungen auf der Fortbildungsplattform erfassen?

Ja, mit Ausnahme des Selbststudiums. Die SGAIM bearbeitet Ihren Antrag für ein Fortbildungsnachweis erst dann, wenn mindestens 150 Credits und darunter mindestens 75 Kernfortbildungscredits erfasst sind (oder bei Reduktionsgründen entsprechend weniger).


Ich habe genügend von der SGAIM anerkannte Fortbildungen besucht. Trotzdem zeigt mir die Fortbildungsplattform eine ungenügende Anzahl Kernfortbildungscredits an. Weshalb?
Sie geben bei jeder einzelnen Fortbildungsaktivität jeweils ein Fachgebiet an, für welches diese anerkannt ist. Wenn Sie dort die Allgemeine Innere Medizin angeben, bewertet das System diese als Kernfortbildung. Bei allen anderen Fachgebieten bzw. bei nicht-fachspezifischen Fortbildungen werden diese als erweiterte Fortbildung erfasst. Achten Sie also darauf, dass Sie das Fachgebiet korrekt angeben.


Ich habe für 2013 bis 2015 meine Fortbildungsprotokolle von der SGAIM bestätigen lassen. Nun möchte ich ein für die Jahre 2016 bis 2018 ein gültiges Diplom. Was muss ich tun?
Sie stellen einen Antrag für ein Fortbildungsdiplom für die Jahre 2013 bis 2015. Für die Jahre, in denen das Sekretariat der SGAM Ihre Fortbildungscredits bestätigt hat, können Sie diese Credits (Kernfortbildung oder erweiterte Credits) gesamthaft pro Jahr erfassen.

 

Dazu geben Sie folgendes ein:

  • «Titel der Veranstaltung» = FB-Bestätigung SGAM

  • «Veranstalter» = SGAM

  • «Kategorie» = 1 – Teilnahme an Veranstaltung

  • «Ort» = Lichtensteig

  • «Datum» = vom 01.01. bis zum 31.12. des entsprechenden Jahres

  • «Für welches Fachgebiet wird diese Veranstaltung anerkannt?»

  • «Allgemeine Innere Medizin» = Total Anzahl Kernfortbildungen

  • «Anderes Fachgebiet bzw. nicht-fachspezifisch» = Total Anzahl erweiterte Fortbildungen

Fortbildungen in der Schweiz

 

Wird meine Weiterbildung zur Erlangung eines Fähigkeitsausweises angerechnet?

In der Regel werden Kurse, die zur Erlangung eines Fähigkeitsausweises führen, formal der Weiterbildung zugeordnet und werden für die Fortbildung nicht anerkannt. Es ist jedoch möglich, dass einzelne Veranstaltungen angerechnet werden können. Dies betrifft Veranstaltungen, die von einer Fachgesellschaft (Facharzttitel), von einer kantonalen Ärztegesellschaft, von den fünf komplementärmedizinischen Gesellschaften (ASA, VAOAS, SVHA, SANTH, SMGP) oder vom SIWF Credits erhalten. Veranstaltungen anderer Ärzteorganisationen müssen mindestens von einer Fachgesellschaft anerkannt sein. Trifft dies zu, können Sie die Fortbildung anrechnen.


Wie kann ich Qualitätszirkel-Arbeit anrechnen?
Arbeit in Qualitätszirkeln anerkennt die SGAIM automatisch als Fortbildung an (1 Credit pro Stunde). Pro Jahr sind jedoch gemäss Fortbildungsprogramm max. 8 Kernfortbildungscredits anrechenbar. Weitere Stunden sind unbeschränkt als erweiterte Credits anrechenbar. Die Funktion als Moderator eines QZ gibt keine zusätzlichen Credits.


Ich bin Mitglied eines standespolitischen Verbands. Kann ich die Sitzungen anrechnen?
Nein, in der Regel sind Verbandsaktivitäten nicht akkreditiert und können für die Fortbildung nicht angerechnet werden.


Welche Zeitschriften bzw. E-Learnings sind anerkannt?
Die SGAIM anerkennt ausschliesslich die von ihr akkreditierten Zeitschriften und E-Learnings als Kernfortbildung. Diese sind hier abrufbar. Pro Jahr sind jedoch gemäss Fortbildungsprogramm max. 8 Kernfortbildungscredits anrechenbar. Weitere Stunden sind unbeschränkt als erweiterte Credits anrechenbar. Studium von nicht akkreditierten Zeitschriften bzw. E-Learnings gelten als Selbstudium und sind nicht zu deklarieren.


Wie weiss ich, welche Fortbildungen ich wie anrechnen kann?
Lesen Sie die Bestimmungen des Fortbildungsprogramms Allgemeine Innere Medizin. Beachten Sie insbesondere die Limitationen bei der Anrechnung von bestimmten Fortbildungsaktivitäten (z.B. E-Learnings, QZ, Vortragstätigkeit etc.).

Alle von der SGAIM akkreditierten Veranstaltungen seit 2011 sind in einem Verzeichnis hier abrufbar. SGAIM-Mitglieder profitieren von einer ausführlichen individuellen Beratung durch die Mitarbeitenden der Geschäftsstelle.

Fortbildungen im Ausland

 

Sind Fortbildungen, die ich im Ausland besucht habe, in der Schweiz anerkannt?

Fortbildungsveranstaltungen, welche von der zuständigen Institution eines EU/EFTA-Mitgliedlandes Credits erhalten sowie Fortbildungsveranstaltungen von internationalen Fachgesellschaften der Allgemeinen oder Inneren Medizin, die den Anforderungen des Fortbildungsprogramms AIM entsprechen, sind automatisch auch in der Schweiz anerkannt (nur fachspezifische Veranstaltungen gelten als Kernfortbildung, 1 Credit pro Fortbildungsstunde, max. 8 Credits pro Tag, max. 4 Credits pro halber Tag).