WeiterbildungRotationsstellen und Curricula

Rotationsstellen und Curricula

 

Durch den modularen Aufbau der Weiterbildung im neuen Weiterbildungsprogramm kam es vor allem für angehende Hausärzinnen und Hausärzte zum vermehrten Bedarf an sechs- bis zwölfmonatigen Rotationsstellen in nicht allgemein-internistischen Fachgebieten.

 

In folgenden Fachgebieten wird die klinische Weiterbildung bis zu einem Jahr pro Disziplin anerkannt:

 

  • Allergologie und klinische Immunologie
  • Angiologie
  • Anästhesiologie
  • Chirurgie (inkl. Schwerpunkte Allgemeinchirurgie und Traumatologie sowie Viszeralchirurgie), ausschliesslich «Chirurgie» inkl. Schwerpunkte; keine Anerkennung für spezialisierte chirurgische Fachgebiete wie z.B. Herzchirurgie, Gefässchirurgie, Thoraxchirurgie, Handchirurgie, Plastische Chirurgie etc.
  • Dermatologie und Venerologie
  • Endokrinologie/Diabetologie
  • Gastroenterologie
  • Geriatrie (Schwerpunkt)
  • Gynäkologie und Geburtshilfe
  • Hämatologie
  • Infektiologie
  • Intensivmedizin
  • Kardiologie
  • Kinderchirurgie
  • Kinder- und Jugendmedizin
  • Kinder- und Jugendpsychiatrie und -psychotherapie
  • Klinische Pharmakologie und Toxikologie 
  • Medizinische Onkologie
  • Nephrologie
  • Neurologie
  • Ophthalmologie
  • Oto-Rhino-Laryngologie
  • Orthopädische Chirurgie und Traumatologie des Bewegungsapparates
  • Physikalische Medizin und Rehabilitation 
  • Pneumologie
  • Psychiatrie und Psychotherapie (inkl. alle Schwerpunkte, welche an Weiterbildungsstätten für psychiatrische Spezialbereiche (Kategorie C) erlangt werden)
  • Radiologie
  • Radio-Onkologie / Strahlentherapie
  • Rheumatologie
  • Tropen- und Reisemedizin
  • Urologie

Ebenfalls anrechenbar ist Palliativmedizin bis zu einem Jahr gemäss Programm «Palliativmedizin». Insgesamt dürfen zwei Jahre Weiterbildungszeit in nicht-allgemein-internistischen Fachgebieten angerechnet werden, solange diese an einer für die entsprechende Disziplin anerkannten Weiterbildungsstätte absolviert wird.
 

Eine wissenschaftliche Tätigkeit ist bei der jeweiligen Höchstdauer pro Disziplin mit zu berücksichtigen. Eine MD/PhD Ausbildung kann für maximal 6 Monate angerechnet werden. Generell können eine wissenschaftliche Tätigkeit im Bereich der Medizin (einschliesslich Biomedizin) oder eine ärztliche Tätigkeit im Rahmen der Schweizer Armee, als Mitglied des Schweizerischen Katastrophenhilfekorps, von Missionen des Roten Kreuzes, von Médecins sans Frontières oder im Rahmen ähnlicher Hilfsaktionen unter einer oder einem ärztlichen Vorgesetzten (Art. 35 WBO) auf vorgängige Anfrage (Titelkommission, Anfrage an die Geschäftsstelle des SIWF) bis zu sechs Monate an die Aufbauweiterbildung angerechnet werden. 

Einige Hausarztinstitute bieten für angehende Hausärzt:innen neben Anstellungen im Bereich Allgemeine Innere Medizin und Praxisassistenzen spezielle Curricula mit einer Vielzahl von Rotationstellen in verschiedenen Fachgebieten an:

 

Kanton Bern

 

Kanton Zürich

Kanton Luzern

Kanton Aargau

Kanton Thurgau

Kanton St.Gallen

Kanton Schaffhausen

Kantone Basel-Stadt/Basel-Land

Westschweiz

Achtung: Je nach Angebot ist man an eine Niederlassungspflicht im Kanton gebunden.