FortbildungFortbildungsnachweisFortbildungsnachweis

Fortbildungsdeklaration für Fortbildungspflichtige

Alle Ärztinnen und Ärzte mit einem Facharzttitel sind ungeachtet ihres Beschäftigungsgrades zur permanenten Fortbildung verpflichtet, solange sie in der Schweiz eine ärztliche Tätigkeit ausüben. 

Jährlich sind 50 nachweisbare Credits nach den Vorgaben der jeweiligen Fachgesellschaft sowie 30 Credits Selbststudium vorgeschrieben.

Wer die absolvierten Fortbildungen einer zurückliegenden Dreijahresperiode auf der Fortbildungsplattform des SIWF unter www.myfmh.ch nachweist und die Voraussetzungen gemäss » Fortbildungsprogramm AIM erfüllt, erhält einen Fortbildungsnachweis von der SGAIM, der für die darauffolgenden drei Jahre gültig ist.

 

So gehen Sie vor, um ein Fortbildungsdiplom bzw. eine Fortbildungsbestätigung in AIM zu erhalten:

  • Erfassen Sie Ihre Fortbildungsaktivitäten auf der elektronischen Fortbildungsplattform des SIWF unter www.myfmh.ch und beantragen Sie einen Fortbildungsnachweis.
    Fachärztinnen und Fachärzte AIM erhalten ein Fortbildungsdiplom, praktische Ärztinnen und Ärzte eine Fortbildungsbestätigung.

  • Das Fortbildungsdiplom ist für SGAIM-Mitglieder kostenlos.
    Nichtmitglieder erhalten von der SGAIM eine Rechnung von 400 CHF, bevor ihr Fortbildungsnachweis elektronisch freigeschaltet wird.

Folgende Dokumente geben Ihnen eine Hilfestellung:

» Checkliste SGAIM: Kurzanleitung Fortbildungen erfassen auf www.myfmh.ch

» Fortbildungsplattform SIWF: Kurzanleitung für Ärztinnen und Ärzte

Häufig gestellte Fragen zur Fortbildung (FAQ)

» Wieso gibt es Limitationen in der Fortbildung?

» Wie können Live-Stream-Fortbildungen angerechnet werden?
» Weitere häufig gestellte Fragen zur Fortbildung (spezifisch für die AIM)

» Antworten und hilfreiche Informationen zu den häufigsten Fragen (Website SIWF)

Fortbildungskontrolle durch die SGAIM

» Ausführungsbestimmungen