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Eine Mitgliedschaft bei der SGAIM zahlt sich sowohl kurz- als auch langfristig aus. Abgesehen davon, dass Sie von der Arbeit und dem Einfluss einer starken Fachgesellschaft auf verschiedenen Ebenen profitieren, haben Sie als SGAIM-Mitglied viele weitere Vorteile.

News

Der Bundesrat hat ein erstes Paket mit Kostendämpfungsmassnahmen zur Entlastung der obligatorischen Krankenpflegeversicherung präsentiert. Die SGAIM befürwortete die vorgeschlagene Einführung des Referenzpreissystems bei Arzneimitteln sowie im Grundsatz die Verankerung eines Experimentierartikels im KVG. Die ­konkreten Vorschläge zur Umsetzung des Experimentierartikels vermögen jedoch noch nicht zu überzeugen, da sie einseitig die Eindämmung der Kostenentwicklung fokussieren. Die SGAIM plädiert für Pilotprojekte, die insbesondere der ­Eindämmung der Mengen oder der Steigerung der Qualität dienen. Zudem sollen vor allem Projekte in der Grundversorgung favorisiert werden.
Das Institut für Hausarztmedizin der Universität Zürich (IHAM-Z) engagiert sich im Rahmen der Kampagnen «Choosing Wisely» oder «smarter medicine» gegen Über- und Fehlversorgung. Das IHAM-Z hat zum Ziel, zusammen mit mit den Ärztinnen und Ärzten aus der Praxis heraus konkrete Empfehlungen mit einem Maximum an Anwendbarkeit und Akzeptanz zu entwickeln. Aus diesem Grund lanciert es eine Online-Umfrage bei den Mitgliedern der SGAIM. Machen Sie jetzt mit (bis 15. Dezember 2018)!
Am 29. November 2018 wählt die Delegiertenversammlung der SGAIM ein neues Präsidium. Die bisherigen Co-Präsidenten Jean-Michel Gaspoz und François Héritier geben ihr Amt ab und treten auch aus dem Vorstand zurück. In ihrem Interview blicken sie auf die letzten drei Jahre seit der Neugründung der SGAIM, ziehen Bilanz und erzählen über ihre Pläne für die Zukunft.
Zu den Richtlinien des SAMW «Umgang mit Sterben und Tod» äussert sich die SGAIM grundsätzlich positiv. Betreffend Aufnahme des Begriffs des «unerträglichen Leidens» in die Standesregeln bestehen in der Fachgesellschaft jedoch sehr unterschiedliche Meinungen, weshalb der Vorstand für die Abstimmung in der Ärztekammer Stimmfreigabe beschlossen hat.