Häufige Fragen zur Mitgliedschaft

Bin ich Mitglied oder nicht? Diese Frage kann direkt beantwortet werden, indem man in der Datenbank nachschaut.

  • "Ich schaue gerne in der Datenbank nach. Ich bitte Sie kurz um etwas Geduld."
  • "Ja, Sie sind Mitglied"
  • "Nein, Sie sind noch nicht Mitglied. Wenn Sie gerne Mitglied werden möchten, können Sie sich gerne direkt über die unsere Webseite www.sgaim.ch/de/mitgliedschaft unter dem Mitgliederbereich anmelden.

Jemand möchte Mitglied werden!

  • "Das freut mich, danke für Ihr Interesse. Sie können sich direkt anmelden auf der Webseite www.sgaim.ch unter Mitgliedschaft."
  • Wenn jemand Fragen hat zum Mitgliederformular: direkt beantworten

Wer kann Mitglied werden bei der SGAIM?

  • Ordentliches Mitglied (Normalfall): "Damit Sie Mitglied bei der SGAIM werden können müssen Sie über den Facharzttitel in Allgemeiner Inneren Medizin verfügen."
  • Ausserordentliches Mitglied: "Wenn Sie in Ausbildung oder in Weiterbildung (auch Dr. med. an Universitäten oder an Instituten für Hausarztmedizin) sind, können Sie ausserordentliches Mitglied werden. Sie bezahlen in diesem Fall nur die Hälfte des Mitgliederbeitrags."
  • Pensionierte:" Wenn Sie pensioniert sind/die Praxis aufgeben haben, können Sie ausserordentliches Mitglied der SGAIM bleiben. Sie bezahlen nur noch die Hälfte des Mitgliederbeitrags."

Nicht Mitglied werden können:

  • "Als praktische Ärztin/als praktischer Arzt können wir Sie leider nicht als Mitglied aufnehmen. Da wir eine Fachgesellschaft sind, ist die Voraussetzung für die Mitgliedschaft der Facharzttitel Allgemeine Innere Medizin. Dies ist in unseren Statuten (Art. 4 ) geregelt. Die Statuten finden sie unter www.sgaim.ch unter Mitglieder."

Probemitglieder

  • "Wenn Sie Mitglied bei den Junge Haus- und Kinderärzt:innen Schweiz oder Swiss Young Internists sind und dafür einen Nachweis erbringen können, ist die Mitgliedschaft bei der SGAIM bis ein Jahr nach Erwerb des Facharzttitels gratis."
  • "Da Sie den Facharzttitel neu erworben haben, können Sie währen eines Jahres Probemitglied bei der SGAIM sein und bezahlen keinen Mitgliederbeitrag."

Was für Mitgliederbeiträge hat die SGAIM?

  • "Ein ordentliches Mitglied bezahlt 350.- Franken"
  • "Ein orrdentliches Mitglied mit Teilzeit bis zu  50% bezahlt 175.- Franken (Hier muss der Nachweis erbracht werden, dass nur ein Teilzeitpensum gearbeitet wird)."
  • "Ein ausserordentliches Mitglied bezahlt 175.- Franken im Jahr."
  • "Die Probemitglieder sind gratis."

Login in den Mitgliederbereich

Wenn eine Frage unklar ist: Schicken Sie bitte eine Mail direkt an info@sgaim.ch (Vermerk Mitgliedschaft) Dann wird sich unsere Mitgliederadministration bei Ihnen melden.